Nach dem Urteil

Die Kommission hat mit den Mitgliedstaaten die rechtlichen Auswirkungen des Urteils und seiner Umsetzung erörtert. Im Regulierungsausschusses fand eine Reihe von Sitzungen statt. Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten auf, Informationen über die Herausforderungen vorzulegen, denen sie bei der Umsetzung und Durchsetzung der GVO-Rechtsvorschriften gegenüberstehen, wie sie der EUGH ausgelegt hat. In Bezug auf die Kontrolle von GVO auf dem Markt forderte die Kommission das Referenzlabor der Europäischen Union für gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel und das Europäische Netzwerk von GVO-Laboratorien auf, einen Bericht über den Nachweis von Lebensmitteln und Futtermittelpflanzenprodukten zu erstellen, die durch neue Mutagenesetechniken gewonnen wurden.

In dem im März 2019 veröffentlichten Bericht werden die Herausforderungen bei der Entwicklung von Nachweismethoden für bestimmte Pflanzen, die mit diesen Techniken hergestellt wurden, anerkannt. Weitere Arbeiten an gentechnisch veränderten Tieren und gentechnisch veränderten Mikroorganismen sind derzeit im Gange.

Die Europäische Kommission hat der EFSA auch Aufträge zu Gene Drives, zur synthetischen Biologie und zu neuen Mutagenesetechniken erteilt (siehe Datenbank der EFSA). Darüber hinaus forderte die Kommission die Europäische Gruppe für Ethik in Wissenschaft und neuen Technologien auf, eine Stellungnahme zur Geneditierung auszuarbeiten, die seit März 2021 vorliegt.