Vorgeschichte

Die Confédération paysanne, ein französischer Landwirtschaftsgewerkschaft hat zusammen mit acht Umweltverbänden, im Jahr 2015 beim Premierminister und dem zuständigen Minister für Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft beantragt, den Anbau und die Vermarktung herbizidtoleranter Rapssorten  zu untersagen. Die Klage wurde aufgrund fehlender stichhaltiger Gründe mittels „stillschweigender Ablehnung“ abgewiesen. Daraufhin reichten die Landwirtschaftsverbände Klage beim Conseil d’État (Staatsrat) ein, dem obersten französischen Verwaltungsgericht, „gegen die französische Regelung, mit der durch Mutagenese gewonnene Organismen von den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen ausgenommen werden . Entzündet hatte sich der Streit um einen Raps des Unternehmens Cibus , dessen Herbizidtoleranz durch ein neues Mutageneseverfahren (ODM) herbeigeführt wurde.

Die Confédération paysanne und die übrigen Verbände machten geltend, dass sich die Mutagenese-Verfahren im Lauf der Zeit verändert hätten. Vor dem Erlass der GVO-Richtlinie seien nur konventionelle oder zufällige Mutagenese-Methoden in vivo an ganzen Pflanzen zum Einsatz gekommen. Durch den technischen Fortschritt seien danach Mutagenese-Verfahren entwickelt und angewandt worden, mit denen sich in vitro gezielte Mutationen erreichen ließen (z.B. herbizidtolerante Pflanzen). Der Einsatz durch Mutagenese gewonnener herbizidresistenter Saatgutsorten berge –wie bei den durch Transgenese gewonnenen GVO die Gefahr erheblicher schädlicher Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Gesundheit von Mensch und Tier.

Die französischen Richter des Conseil d Etat erkannten die europäische Dimension dieses Grundsatzstreites, setzten das Verfahren aus, beantragten beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Vorabentscheidung und legten dort die entsprechenden Fragen vor.